Hier finden Sie Antworten auf die häufigst gestellten Fragen.
Das abcTagesgeld ist ein Anlageprodukt täglicher Verfügbarkeit. Die Mindesteinlage beträgt 2.500 €.
Die Zinsen werden am Ende des Quartals Ihrem abcTagesgeld gutgeschrieben.
Ja! Die abcbank ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren.
Weitere Informationen zur Einlagensicherheit haben wir für Sie unter einem gesonderten Punkt
"Einlagensicherung" bereitgestellt.
Die Mindesteinlage beträgt 2.500 €. Bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Mio. € können Sie Ihren
Anlagebetrag frei wählen.
Ausführliche Informationen zur Verzinsung Ihres gewünschten Anlagebetrages finden Sie unter
"Preis- und Leistungsverzeichnis".
Wählen Sie auf unserer Internetseite den Punkt
"Formulare" aus.
Hier finden Sie das Formular "Kontoeröffnungsantrag abcTagesgeld". Mit dem Adobe Acrobat Reader können
Sie das Formular bequem an Ihrem PC ausfüllen, anschließend mit dem anhängenden PostIdent-Coupon ausdrucken
und Ort, Datum sowie Ihre Unterschrift bzw. Unterschriften ergänzen.
Nun fehlt nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung in der nächsten Postfiliale. Den Ablauf
hierzu finden Sie auf dem PostIdent-Coupon beschrieben.
Für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist die Legitimation per PostIdent-Verfahren sämtlicher Kontoinhaber
erforderlich. Bitte drucken Sie sich dafür einfach den PostIdent-Coupon in einer weiteren Ausfertigung aus.
Bitte melden Sie sich im Kunden-Login der abcbank mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort an.
Dann unter dem Menüpunkt "Neues abcTagesgeld" nur noch Ihren Anlagewunsch und das gewünschte Referenzkonto eingeben.
Zum Abschluss Ihres Auftrages werden Sie dann gebeten, zur Bestätigung eine bestimmte TAN einzugeben.
Selbstverständlich können Sie sich das Antragsformular auch als Blanko-Formular ausdrucken und uns handschriftlich
ausgefüllt zusenden.
Das PostIdent-Verfahren ist bei einer bereits erfolgten Legitimation nicht erneut erforderlich.
Oder rufen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen dann die Kontoeröffnungsunterlagen umgehend zu.
Sobald alle Unterlagen bei uns vorliegen, eröffnen wir umgehend das Konto für Sie und senden Ihnen eine Bestätigung
über die Anlage zu.
Wenn Sie unser Online-Banking für die Kontoführung nutzen möchten, wird Ihnen, nachdem wir Ihren Geldeingang verzeichnen
konnten, der Brief mit den Zugangsdaten, und wenige Tage danach die Liste mit Ihren Transaktionsnummern (TAN) zugesandt.
Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto bei einer inländischen Bank handeln.
Nein! Die Angabe eines Referenzkontos ist allerdings zwingend erforderlich.
Sie können den Anlagebetrag direkt nach Erhalt Ihrer Kontonummer auf Ihr abcTagesgeldkonto überweisen.
Ein Lastschrifteneinzug vom Referenzkonto ist für diese Anlage leider nicht möglich.
Nein. Das abcTagesgeld dient nicht dem Zahlungsverkehr. Einzugsermächtigungen zu Lasten des Tagesgeldkontos können
ebenfalls nicht erteilt werden. Überweisungen auf Ihr angegebenes Referenzkonto sind natürlich jederzeit möglich.
Sie können über das Online-Banking Überweisungen zu Gunsten Ihres Referenzkontos tätigen. Aus Sicherheitsgründen
sind Verfügungen über das Online-Banking auf maximal 50.000 € pro Tag begrenzt.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit Aufträge schriftlich einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die
anfallenden Gebühren.
Die Kontoeröffnung wie auch eine spätere Schließung des abcTagesgeld erfolgt kostenfrei. Sollten Sie sich für
das Online-Banking entschieden haben, ist die Kontoführung auf diesem Wege kostenlos.
Ausführliche Informationen zu Gebühren wie z.B. durch schriftliche Aufträge finden Sie unter
"Preis- und Leistungsverzeichnis".
Als verantwortungsvolles Finanzdienstleistungsunternehmen müssen wir die Möglichkeit haben, unsere Zinssätze
für das abcTagesgeld an geänderte Marktverhältnisse anpassen zu können. Dies drücken wir durch den Hinweis
"Konditionen freibleibend" aus. In der Regel dürfte dieser Vorbehalt ohne Auswirkungen auf den Zinssatz
Ihres Antrages bleiben. Ganz ausschließen können wir eine Änderung allerdings nicht, insbesondere wenn
das von Ihnen vorgesehene Einzugsdatum weit in der Zukunft liegt. In diesem Fall würden wir Sie jedoch
ansprechen, um uns mit Ihnen hinsichtlich des Einzugsdatums abzustimmen.
Eine Aufstockung des Anlagebetrages ist während der Laufzeit jederzeit möglich.
Eine Beleihung des abcTagesgeld, beispielsweise durch Ihre Hausbank, ist nicht möglich.
Das abcFestgeld ist ein Anlageprodukt (Festgeld) mit einer festen Laufzeit von 6 und 9
Monaten. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 €.
Nein! Mit dem abcFestgeld haben Sie die Wahl zwischen 6 und 9 Monaten. Variable Laufzeiten wie 7 oder 8
Monaten sind nicht möglich. Kleinere Laufzeiten als 6 Monate sind ebenfalls nicht möglich.
Sollten Sie sich für kürzere Laufzeiten interessieren möchten wir Sie auf unser abcTagesgeld hinweisen.
Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Ja! Die abcbank ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren.
Weitere Informationen zur Einlagensicherheit haben wir für Sie unter einem gesonderten Punkt
"Einlagensicherung"
bereitgestellt.
Die Mindesteinlage beträgt 5.000 €. Bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Mio. € können Sie Ihren Anlagebetrag
frei wählen.
Ausführliche Informationen zur Verzinsung Ihres gewünschten Anlagebetrages finden Sie unter
"Preis- und Leistungsverzeichnis".
Wählen Sie auf unserer Internetseite den Punkt
"Formulare"
aus.
Hier finden Sie das Formular "Kontoeröffnungsantrag abcFestgeld". Mit dem Adobe Acrobat Reader können Sie das
Formular bequem an Ihrem PC ausfüllen. Anschließend mit dem anhängenden PostIdent-Coupon ausdrucken und Ort,
Datum sowie Ihre Unterschrift bzw. Unterschriften ergänzen.
Nun fehlt nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung in der nächsten Postfiliale. Den Ablauf
hierzu beschreiben wir für Sie übersichtlich in einem Anhang zum Kontoantrag.
Grundsätzlich genauso wie bei einem Einzelkonto. Soll das abcFestgeld als Gemeinschaftskonto geführt werden,
ist allerdings die Legitimationsprüfung über das PostIdent-Verfahren auch für den 2. Kontoinhaber erforderlich.
Bitte drucken Sie sich dafür einfach den PostIdent-Coupon in einer weiteren Ausfertigung aus.
Bitte melden Sie sich im Kunden-Login der abcbank mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort an.
Dann unter dem Menüpunkt "Neues abcFestgeld" nur noch Ihren Anlagewunsch und das gewünschte Referenzkonto eingeben.
Zum Abschluss Ihres Auftrages werden Sie dann gebeten, zur Bestätigung eine bestimmte TAN zu erfassen.
Ja! Für jede Kontoeröffnung benötigen Sie einen neuen Antrag. Das Online-Banking bietet Ihnen die einfachste Variante ein
neues Konto zu eröffnen.
Wir möchten Sie bitten keine Beträge auf fällige Konten ohne eingereichten Antrag anzuweisen, um Ihnen eine schnelle
Bearbeitung garantieren zu können.
Selbstverständlich können Sie sich das Antragsformular auch als Blanko-Formular ausdrucken und uns handschriftlich
ausgefüllt zusenden.
Das PostIdent-Verfahren ist bei einer bereits erfolgten Legitimation nicht erneut erforderlich
Oder rufen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen dann die Kontoeröffnungsunterlagen umgehend zu.
Sobald alle Unterlagen bei uns vorliegen, eröffnen wir umgehend das Konto für Sie und senden Ihnen eine
Bestätigung über die Anlage zu.
Wenn Sie unser Online-Banking für die Kontoführung nutzen möchten, wird Ihnen nachdem wir Ihren Geldeingang
verzeichnen konnten der Brief mit den Zugangsdaten, und wenige Tage danach die Liste mit Ihren
Transaktionsnummern (TAN) zugesandt.
Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto bei einer inländischen
Bank handeln, also ein laufendes Konto oder ein Girokonto.
Auf dieses Konto überweisen wir Ihnen das fällige Kapital am Ende der Laufzeit und auch die jeweils fälligen
Zinsen.
Nein! Die Angabe eines Referenzkontos, auf das die fälligen Zinsen und das endfällige Kapital überwiesen werden
können und von dem Sie auch den Anlagebetrag einziehen lassen können, genügt.
Sie können den Anlagebetrag direkt nach Erhalt Ihrer Kontonummer auf Ihr abcTagesgeldkonto überweisen.
Ein Lastschrifteneinzug vom Referenzkonto ist für diese Anlage leider nicht möglich.
Nein, die Kontoeröffnung und die Kontoführung wie auch eine spätere Schließung des abcFestgeld erfolgt für
unsere Kunden kostenfrei.
Ausführliche Informationen zu Gebühren finden Sie unter
"Preis- und Leistungsverzeichnis".
Als verantwortungsvolles Finanzdienstleistungsunternehmen müssen wir die Möglichkeit haben, unsere Zinssätze
für das abcFestgeld an geänderte Marktverhältnisse anpassen zu können. Dies drücken wir durch den Hinweis
"Konditionen freibleibend" aus. In der Regel dürfte dieser Vorbehalt ohne Auswirkungen auf den Zinssatz
Ihres Antrages bleiben. Ganz ausschließen können wir eine Änderung allerdings nicht, insbesondere wenn das
von Ihnen vorgesehene Einzugsdatum weit in der Zukunft liegt. In diesem Fall würden wir Sie jedoch ansprechen,
um uns mit Ihnen hinsichtlich des Einzugsdatums abzustimmen.
Bei Fälligkeit erfolgt die Auszahlung des Kapitals und der fälligen Zinsen auf das bei der Kontoeröffnung
angegebene Referenzkonto.
Wir erinnern Sie aber rechtzeitig vor Ende der festgelegten Laufzeit an die Fälligkeit Ihres abcFestgeld. Sie
haben dann die Möglichkeit, uns mitzuteilen, ob Sie eine erneute Anlage des Kapitals wünschen.
Eine Aufstockung des Anlagebetrages ist während der Laufzeit nicht möglich. Sie können aber jederzeit über das Online-Banking
ein weiteres abcFestgeld eröffnen. Oder fordern Sie die Eröffnungsunterlagen einfach telefonisch bei uns an.
Eine Verfügung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich. Auch der Zinssatz ist für die gesamte
Laufzeit garantiert.
Eine Beleihung des abcFestgeld, beispielsweise durch Ihre Hausbank, ist nicht möglich.
Der abcFestzins ist ein Anlageprodukt (Sparbrief) mit einer festen Laufzeit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahren. Der Zinssatz ist für
die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 €.
Das entscheiden Sie! Sie haben die Möglichkeit zwischen jährlicher und vierteljährlicher Auszahlung auf das
Referenzkonto zu wählen. Als Alternative können Sie die jährlichen Zinsen Ihrem abcFestzins gutschreiben
lassen und vom zinseszinseffekt profitieren.
Die Zinsen werden entsprechend dem gewählten Turnus und am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Ja! Die abcbank ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren.
Weitere Informationen zur Einlagensicherheit haben wir für Sie unter einem gesonderten
Punkt
"Einlagensicherung" bereitgestellt.
Sie können ab 5.000 € jeden Betrag Ihrer Wahl anlegen. Einen maximalen Anlagebetrag
gibt es nicht. Ausführliche Informationen zur Verzinsung Ihres gewünschten Anlagebetrages
finden Sie unter
"Preis- und Leistungsverzeichnis".
Das ist ganz einfach. Wählen Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt Sparbrief den von Ihnen gewünschten
abcFestzins aus und klicken auf "für Neukunden".
Auf der dann angezeigten Seite können Sie Ihre persönlichen Daten und den Anlagewunsch erfassen.
Dann nur noch die Bedingungen bestätigen und den fertigen Antrag mit dem anhängenden PostIdent-Coupon ausdrucken
und handschriftlich um Ort, Datum und Ihre Unterschrift bzw. Unterschriften ergänzen.
Nun fehlt nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung in der nächsten Postfiliale. Den Ablauf
hierzu beschreiben wir für Sie übersichtlich in einem Anhang zum Kontoantrag.
Grundsätzlich genauso wie bei einem Einzelkonto. Soll der abcFestzins als Gemeinschaftskonto
geführt werden, ist allerdings die Legitimationsprüfung über das PostIdent-Verfahren auch
für den 2. Kontoinhaber erforderlich.
Bitte drucken Sie sich dafür einfach den PostIdent-Coupon in einer weiteren Ausfertigung aus.
Bitte melden Sie sich im Kunden-Login der abcbank mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem
Passwort an.
Dann unter dem Menüpunkt "Neuer abcFestzins" nur noch Ihren Anlagewunsch und das
gewünschte Referenzkonto eingeben.
Zum Abschluss Ihres Auftrages werden Sie dann gebeten, zur Bestätigung eine bestimmte
TAN zu erfassen.
Ja! Für jede Kontoeröffnung benötigen Sie einen neuen Antrag. Das Online-Banking bietet Ihnen
die einfachste Variante ein neues Konto zu eröffnen.
Wir möchten Sie bitten keine Beträge auf fällige Konten ohne eingereichten Antrag anzuweisen, um Ihnen
eine schnelle Bearbeitung garantieren zu können.
Selbstverständlich können Sie sich das Antragsformular auch als Blanko-Formular ausdrucken und uns
handschriftlich ausgefüllt zusenden.
Das PostIdent-Verfahren ist bei einer bereits erfolgten Legitimation nicht erneut erforderlich.
Oder rufen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen dann die Kontoeröffnungsunterlagen umgehend zu.
Sobald alle Unterlagen bei uns vorliegen, eröffnen wir umgehend das Konto für Sie und senden Ihnen eine
Bestätigung über die Anlage zu.
Wenn Sie unser Online-Banking für die Kontoführung nutzen möchten, wird Ihnen nachdem wir Ihren Geldeingang
verzeichnen konnten der Brief mit den Zugangsdaten, und wenige Tage danach die Liste mit Ihren
Transaktionsnummern (TAN) zugesandt.
Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto
bei einer inländischen Bank handeln, also ein laufendes Konto oder ein Girokonto.
Auf dieses Konto überweisen wir Ihnen das fällige Kapital am Ende der Laufzeit und auch
die jeweils fälligen Zinsen.
Bei der Eröffnung des abcFestzins können Sie den Anlagebetrag bequem von diesem Konto
einziehen lassen.
Nein! Die Angabe eines Referenzkontos, auf das die fälligen Zinsen und das endfällige
Kapital überwiesen werden können und von dem Sie auch den Anlagebetrag einziehen
lassen können, genügt.
Sie können den Anlagebetrag direkt nach Erhalt Ihrer Kontonummer auf Ihr abcTagesgeldkonto überweisen.
Ein Lastschrifteneinzug vom Referenzkonto ist für diese Anlage leider nicht möglich.
Nein, die Kontoeröffnung und die Kontoführung wie auch eine spätere Schließung des abcFestzins erfolgt
für unsere Kunden kostenfrei.
Ausführliche Informationen zu Gebühren finden Sie unter
"Preis- und Leistungsverzeichnis".
Als verantwortungsvolles Finanzdienstleistungsunternehmen müssen wir die Möglichkeit haben,
unsere Zinssätze für den abcFestzins an geänderte Marktverhältnisse anpassen zu können. Dies
drücken wir durch den Hinweis "Konditionen freibleibend" aus. In der Regel dürfte dieser
Vorbehalt ohne Auswirkungen auf den Zinssatz Ihres Antrages bleiben. Ganz ausschließen
können wir eine Änderung allerdings nicht, insbesondere wenn das von Ihnen vorgesehene
Einzugsdatum weit in der Zukunft liegt. In diesem Fall würden wir Sie jedoch ansprechen,
um uns mit Ihnen hinsichtlich des Einzugsdatums abzustimmen.
Bei Fälligkeit erfolgt die Auszahlung des Kapitals und der fälligen Zinsen auf das bei der
Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto.
Wir erinnern Sie aber rechtzeitig vor Ende der festgelegten Laufzeit an die Fälligkeit
Ihres abcFestzins. Sie haben dann die Möglichkeit, uns mitzuteilen, ob Sie eine erneute
Anlage des Kapitals wünschen.
Eine Aufstockung des Anlagebetrages ist während der Laufzeit nicht möglich. Sie können aber
jederzeit über das Online-Banking einen weiteren abcFestzins eröffnen. Oder fordern Sie die
Eröffnungsunterlagen einfach telefonisch bei uns an.
Eine Verfügung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich. Auch der Zinssatz ist für die gesamte
Laufzeit garantiert.
Eine Beleihung des abcFestzins, beispielsweise durch Ihre Hausbank, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die abcbank.
Die Regelung gilt seit dem 01. Januar 2009.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer soll das Interesse privater Anleger vermindert werden,
Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern. Außerdem sollen mit
Einführung der Abgeltungsteuer künftig sämtliche dem Privatvermögen zufließende Kapitalerträge
gleich behandelt werden.
Die Besteuerung wird zudem weitgehend von den Kreditinstituten durch Abzug bei Gutschrift der
Erträge vorgenommen und ist damit für den Anleger erledigt. Kapitalerträge müssen dann regelmäßig
nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Nein. Personen, die mit ihrem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag des jeweiligen
Veranlagungszeitraumes zzgl. 801 € Sparer-Pauschbetrag liegen und deshalb keine Einkommensteuer
zahlen müssen, erhalten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Nach Vorlage bei der
Bank werden Kapitalerträge bis zu drei Jahre lang ohne Steuerabzug gutgeschrieben.
Die Abgeltungsteuer wird in Höhe von 25% zuzüglich dem hierauf berechneten Solidaritätszuschlag
von 5,5% und ggf. Kirchensteuer erhoben. Das heisst, dass die endgültige Belastung zwischen
28% und 29% liegen kann.
Es besteht die Möglichkeit, die Kirchensteuer direkt von der Bank abführen zu lassen. Hierzu
ist ein separater Antrag des Kunden per Formular mit der Angabe der Religionszugehörigkeit
erforderlich. Sofern der Bank gegenüber keine Angabe zur Religionszugehörigkeit gemacht wird,
erfolgt auch kein entsprechender Abzug. Der Abzug hat dann im Rahmen der persönlichen
Steuererklärung des Kunden zu erfolgen.
Alle im Privatvermögen anfallenden Kapitalerträge, wie z.B. Zinserträge aus Sparbriefen,
Tagesgeldkonten, Sparkonten, Festgeldern, Sparverträgen, verzinslichen Wertpapieren,
Zertifikaten oder Anleihen, Erträge aus Investmentfonds, Dividenden aus Aktien und auch
Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und Fondsanteilen
werden einheitlich mit 25% versteuert.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzüge für Kapitalerträge (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag
sowie, falls dies von Ihnen gewünscht war, zusätzlich Kirchensteuer) fallen bei jeder Zinszahlung an.
Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei von Ihnen erteilte Freistellungsaufträge oder vorliegende
Nichtveranlagungsbescheinigungen.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, hat der Kunde die Möglichkeit, seine Einkünfte
aus Kapitalvermögen nachträglich mit diesem niedrigeren Satz zu versteuern. In diesem Fall
sind alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne neben den übrigen Einkünften in der
Einkommensteuerveranlagung anzugeben.
Außerdem ist die bereits im Abzugsverfahren einbehaltene Abgeltungssteuer nachzuweisen. Die
benötigten Angaben stellen Ihnen die Kreditinstitute in einer Steuerbescheinigung zur Verfügung.
Um eine Jahressteuerbescheinigung zu erhalten müssen Sie diese beantragen. Hierzu reicht eine kurze
Nachricht oder Anruf bei unserer Privatkundenbetreuung. Wenn Sie uns einen Hinweis für die Folgejahre
geben erstellen wir Ihnen zukünftig diese gerne auch automatisch.
Wie in der Vergangenheit haben Sie die Möglichkeit per Freistellungsauftrag Kapitalerträge und
Veräußerungsgewinne bis maximal 801 € / 1.602 € (Alleinstehende/Ehegatten) pro Kalenderjahr
abgeltungsteuerfrei zu beziehen. Der Freibetrag in Höhe von 801 € bleibt also unverändert. Es
ist nicht notwendig, der Bank einen neuen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Einen Vordruck für die Einrichtung, Änderung oder Löschung eines Freistellungsauftrages mit
ausführlichen Hinweisen zum Ausfüllen stellen wir Ihnen in unserem
Formularcenter" zum Ausdruck bereit.
Die Einlagen bei der abcbank sind durch folgende Einrichtungen gesichert:
- Gesetzliche Einlagensicherung
Nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes schreibt in Deutschland
der Gesetzgeber je Kunde eine Grundabsicherung von 100.000 € vor.
Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgedeckt.
- Freiwillige Einlagensicherung
Die abcbank ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
angeschlossen. Die Sicherungsgrenze für jeden Gläubiger beträgt 30% des für die
Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals.
Die für die Bank geltende Sicherungsgrenze geben wir Ihnen auf Nachfrage gerne bekannt.
Sie kann auch im Internet unter
www.bdb.de/einlagensicherung
abgefragt werden.
Der Einlagensicherungsfonds schützt alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen,
Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender
Sparbriefe.
Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B.
Inhaberschuldverschreibungen, werden hingegen nicht erfasst.
Damit ist auch der von Ihnen abgeschlossene abcFestzins geschützt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der
Broschüre der Einlagensicherung der privaten
Banken (pdf, 384 KB) oder unter
www.bankenverband.de
Der Einlagensicherungsfonds schützt Einlagen bis zur jeweils geltenden Sicherungsgrenze und für
jeden Kunden. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Ermittlung des Entschädigungsanspruches der
jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden
die Einlagen zu gleichen Anteilen den Kontoinhabern zugerechnet. Es macht also beispielsweise keinen
Unterschied, ob ein Ehepaar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten bei einer Bank führt.