FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigst gestellten Fragen.abcFestzins
Der abcFestzins ist ein Anlageprodukt mit einer festen Laufzeit von 2, 3, 4 oder 5 Jahren. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 Euro.
Sie können wählen, ob die Zinsen jährlich oder vierteljährlich an Sie ausgezahlt werden oder jährlich auf dem abcFestzins gutgeschrieben werden. Bei einer Gutschrift auf dem abcFestzins profitieren Sie zusätzlich vom Zinseszinseffekt, da auch die Zinsen mit dem attraktiven Zinssatz verzinst werden. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der Zinsen bei Fälligkeit des Anlagebetrages.
Die Zinsen werden bei jährlicher Zinsabrechnung jeweils am 31.12. und am Ende der Laufzeit auf dem abcFestzins gutgeschrieben oder auf das mit Ihnen vereinbarte Referenzkonto ausgezahlt.
Wenn Sie die vierteljährliche Zinsauszahlung gewählt haben, werden die Zinsen jeweils zum Quartalsende und am Ende der Laufzeit an Sie überwiesen.
Ja! Die abcbank ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren sowie der Garantie der Bundesregierung für Spareinlagen.
Weitere Informationen zur Einlagensicherheit haben wir für Sie unter einem gesonderten Punkt "Einlagensicherung" bereitgestellt.
Sie können ab 5.000 Euro jeden Betrag Ihrer Wahl anlegen. Einen maximalen Anlagebetrag gibt es nicht. Ausführliche Informationen zur Verzinsung Ihres gewünschten Anlagebetrages finden Sie unter "Leistungen".
Das ist ganz einfach. Wählen Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt Sparbrief den von Ihnen gewünschten abcFestzins aus und klicken Sie nur noch auf "direkt online eröffnen".
Auf der dann angezeigten Seite können Sie Ihre persönlichen Daten und den Anlagewunsch erfassen.
Gerne können Sie uns auch bereits den Auftrag zum Einzug des Anlagebetrages von dem von Ihnen festgelegten Referenzkonto erteilen.
Dann nur noch die Bedingungen bestätigen und den fertigen Antrag mit dem anhängenden PostIdent-Coupon ausdrucken und um Ort, Datum und Ihre Unterschrift bzw. Unterschriften ergänzen.
Nun fehlt nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung in der nächsten Postfiliale. Den Ablauf hierzu beschreiben wir für Sie übersichtlich in einem Anhang zum Kontoantrag.
Grundsätzlich genauso wie bei einem Einzelkonto. Soll der abcFestzins als Gemeinschaftskonto geführt werden, ist allerdings die Legitimationsprüfung über das PostIdent-Verfahren auch für den 2. Kontoinhaber erforderlich.
Bitte drucken Sie sich dafür einfach den PostIdent-Coupon in einer weiteren Ausfertigung aus.
Selbstverständlich können Sie sich das Antragsformular auch als Blanko-Formular ausdrucken und uns handschriftlich ausgefüllt zusenden.
Ein Formular für die Antragstellung und für das PostIdent-Verfahren stellen wir Ihnen in unserem Formularcenter zum Ausdrucken zur Verfügung.
Oder rufen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen dann die Kontoeröffnungsunterlagen umgehend zu.
Sobald alle Unterlagen bei uns vorliegen, eröffnen wir umgehend das Konto für Sie und senden Ihnen eine Bestätigung über die Anlage zu.
Wenn Sie unser Online-Banking für die Kontoführung nutzen möchten, erhalten Sie ebenfalls einen Brief mit den Zugangsdaten und wenige Tage danach die Liste mit Ihren Transaktionsnummern (TAN).
Wie eröffne ich einen weiteren abcFestzins, wenn ich bereits Kunde bin und das
Online-Banking nutze?Bitte melden Sie sich im Kunden-Login der abcbank mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort an.
Dann unter dem Menüpunkt „Neuer abcFestzins“ nur noch Ihren Anlagewunsch und das gewünschte Referenzkonto eingeben.
Zum Abschluss Ihres Auftrages werden Sie dann gebeten, zur Bestätigung eine bestimmte TAN zu erfassen.
Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto bei einer inländischen Bank handeln, also ein laufendes Konto oder ein Girokonto.
Auf dieses Konto überweisen wir Ihnen das fällige Kapital am Ende der Laufzeit und auch die jeweils fälligen Zinsen.
Bei der Eröffnung des abcFestzins können Sie den Anlagebetrag bequem von diesem Konto einziehen lassen.
Nein! Die Angabe eines Referenzkontos, auf das die fälligen Zinsen und das endfällige Kapital überwiesen werden können und von dem Sie auch den Anlagebetrag eingeziehen lassen können, genügt.
Sie können uns bereits im Kontoeröffnungsantrag einen Auftrag zum Einzug des Anlagebetrages von dem Referenzkonto erteilen.
Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie die Überweisung selbstverständlich auch selbst vornehmen. Sie erhalten dann von uns eine Kontonummer, auf die Sie den Anlagebetrag überweisen können.
Nein, die Kontoeröffnung und die Kontoführung wie auch eine spätere Schließung des abcFestzins erfolgt für unsere Kunden kostenfrei.
Als verantwortungsvolles Finanzdienstleistungsunternehmen müssen wir die Möglichkeit haben, unsere Zinssätze für den abcFestzins an geänderte Marktverhältnisse anpassen zu können. Dies drücken wir durch den Hinweis "Konditionen freibleibend" aus. In der Regel dürfte dieser Vorbehalt ohne Auswirkungen auf den Zinssatz Ihres Antrages bleiben. Ganz ausschließen können wir eine Änderung allerdings nicht, insbesondere wenn das von Ihnen vorgesehene Einzugsdatum weit in der Zukunft liegt. In diesem Fall würden wir Sie jedoch ansprechen, um uns mit Ihnen hinsichtlich des Einzugsdatums abzustimmen.
Selbstverständlich können Sie uns zu Ihrem abcFestzins auch einen Freistellungsauftrag einreichen.
Einen Vordruck für die Einrichtung, Änderung oder Löschung eines Freistellungsauftrages mit ausführlichen Hinweisen zum Ausfüllen stellen wir Ihnen in unserem Formularcenter zum Ausdruck bereit.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzüge für Kapitalerträge (Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag sowie, falls dies von Ihnen gewünscht war, zusätzlich Kirchensteuer) fallen bei jeder Zinszahlung an.
Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei von Ihnen erteilte Freistellungsaufträge oder vorliegende Nichtveranlagungsbescheinigungen.
Ja, jeweils am Jahresanfang stellen wir Ihnen für das vorangegangene Jahr eine Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung.
Bei Fälligkeit erfolgt die Auszahlung des Kapitals und der fälligen Zinsen auf das bei der Kontoeröffnung angegebene Referenzkonto.
Wir erinnern Sie aber rechtzeitig vor Ende der festgelegten Laufzeit an die Fälligkeit Ihres abcFestzins. Sie haben dann die Möglichkeit, uns mitzuteilen, ob Sie eine erneute Anlage des Kapitals wünschen.
Eine Aufstockung des Anlagebetrages ist während der Laufzeit nicht möglich. Sie können aber jederzeit über das Online-Banking einen weiteren abcFestzins eröffnen. Oder fordern Sie die Eröffnungsunterlagen einfach telefonisch bei uns an.
Eine Verfügung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich. Auch der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit garantiert.
Eine Beleihung des abcFestzins, beispielsweise durch Ihre Hausbank, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die abcbank.
Abgeltungsteuer
Mit Einführung der Abgeltungsteuer soll das Interesse privater Anleger vermindert werden, Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern. Außerdem sollen mit Einführung der Abgeltungsteuer künftig sämtliche dem Privatvermögen zufließende Kapitalerträge gleich behandelt werden.
Die Besteuerung wird zudem weitgehend von den Kreditinstituten durch Abzug bei Gutschrift der Erträge vorgenommen und ist damit für den Anleger erledigt. Kapitalerträge müssen dann regelmäßig nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die Regelung gilt ab dem 01. Januar 2009.
Die Abgeltungsteuer wird in Höhe von 25% zuzüglich dem hierauf berechneten Solidaritätszuschlag von 5,5% und ggf. Kirchensteuer erhoben. Das heisst, dass die endgültige Belastung zwischen 28% und 29% liegen kann.
Es besteht die Möglichkeit, die Kirchensteuer direkt von der Bank abführen zu lassen. Hierzu ist ein separater Antrag des Kunden per Formular mit der Angabe der Religionszugehörigkeit erforderlich. Sofern der Bank gegenüber keine Angabe zur Religionszugehörigkeit gemacht wird, erfolgt auch kein entsprechender Abzug. Der Abzug hat dann im Rahmen der persönlichen Steuererklärung des Kunden zu erfolgen.
Alle im Privatvermögen anfallenden Kapitalerträge, wie z.B. Zinserträge aus Sparbriefen, Tagesgeldkonten, Sparkonten, Festgeldern, Sparverträgen, verzinslichen Wertpapieren, Zertifikaten oder Anleihen, Erträge aus Investmentfonds, Dividenden aus Aktien und auch Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und Fondsanteilen werden einheitlich mit 25% versteuert.
Wie in der Vergangenheit haben Sie die Möglichkeit per Freistellungsauftrag Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne bis maximal € 801,- / € 1.602,- (Alleinstehende/Ehegatten) pro Kalenderjahr abgeltungsteuerfrei zu beziehen. Der Freibetrag in Höhe von € 801,- bleibt also unverändert. Es ist nicht notwendig, der Bank einen neuen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, hat der Kunde die Möglichkeit, seine Einkünfte aus Kapitalvermögen nachträglich mit diesem niedrigeren Satz zu versteuern. In diesem Fall sind alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne neben den übrigen Einkünften in der Einkommensteuerveranlagung anzugeben.
Außerdem ist die bereits im Abzugsverfahren einbehaltene Abgeltungssteuer nachzuweisen. Die benötigten Angaben stellen Ihnen die Kreditinstitute in einer Steuerbescheinigung zur Verfügung.
Nein. Personen, die mit ihrem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag des jeweiligen Veranlagungszeitraumes zzgl. € 801,- Sparer-Pauschbetrag liegen und deshalb keine Einkommensteuer zahlen müssen, erhalten beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Nach Vorlage bei der Bank werden Kapitalerträge bis zu drei Jahre lang ohne Steuerabzug gutgeschrieben.
Einlagensicherung
Die Einlagen bei der abcbank sind durch folgende Einrichtungen gesichert:
- Gesetzliche Einlagensicherung
Nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes schreibt in Deutschland der Gesetzgeber je Kunde eine Grundabsicherung von 50.000,00 EUR vor.
Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgedeckt. - Freiwillige Einlagensicherung
Die abcbank ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Sicherungsgrenze für jeden Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals.
Die für die Bank geltende Sicherungsgrenze geben wir Ihnen auf Nachfrage gerne bekannt.
Sie kann auch im Internet unter www.bdb.de/einlagensicherung abgefragt werden.
Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Geschützt werden die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe.
Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, werden hingegen nicht erfasst.
Damit ist auch der von Ihnen abgeschlossene abcFestzins geschützt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre der Einlagensicherung der privaten Banken (pdf, 384 KB) oder unter www.bankenverband.de
Der Einlagensicherungsfonds schützt Einlagen bis zur jeweils geltenden Sicherungsgrenze und für jeden Kunden. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Ermittlung des Entschädigungsanspruches der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Einlagen zu gleichen Anteilen den Kontoinhabern zugerechnet. Es macht also beispielsweise keinen Unterschied, ob ein Ehepaar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten bei einer Bank führt.


