Preis- und Leistungsverzeichnis
Stand: 2.11.2009
Preise für Dienstleistungen im Einlagengeschäft mit privaten Kunden1. Zinssätze Sparbriefe
| Laufzeit | Anlagebetrag ab 5.000,-- Euro | Anlagebetrag ab 25.000,-- Euro | |
| abcFestzins2 | 2 Jahre | 2,85% | 2,85% |
| abcFestzins3 | 3 Jahre | 3,00% | 3,00% |
| abcFestzins4 | 4 Jahre | 3,10% | 3,25% |
| abcFestzins5 | 5 Jahre | 3,35% | 3,50% |
2. Entgelt für sonstige Dienstleistungen
Abtretung/Verpfändung von Guthaben an Dritte: je Konto 25,00 Euro
3. Hinweis auf § 315 BGB
Für die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die von der Bank im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, darf die Bank ein angemessenes Entgelt berechnen. Sofern über die Höhe des Entgeltes keine Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt die Bank diese nach billigem Ermessen im Rahmen des § 315 BGB.
4. Außergerichtliche Streitschlichtung für Privatkunden
Ombudsmannverfahren
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus der Anwendung des Überweisungsrechts (§§675a bis 676g des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder den Missbrauch einer Zahlungskarte ( § 676h Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) können auch Geschäftskunden den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.


